Finanzamt
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Die Umsatzsteuer wird grundsätzlich nach dem Entgelt bemessen. Entgelt ist alles, was der Kunde bezahlen muss, um die Leistung zu erhalten (= Preis), jedoch abzüglich der darin enthaltenen Umsatzsteuer. Das Entgelt stellt somit einen Nettobetrag dar. Um diesen zu erhalten, ist die Umsatzsteuer daher aus dem Preis (Bruttobetrag) herauszurechnen.
Für Leistungen ab dem 01.01.2007:
Steuersatz 19 v. H. = Bruttobetrag : 119 x 19
Steuersatz 7 v. H. = Bruttobetrag : 107 x 7