Finanzamt
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„Nur wer Steuern zahlt, kann auch Steuern sparen!“
Zu den Ausgaben, die Rentner von der Steuer absetzen können, zählen Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen.
Als Sonderausgaben sind - im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge – zum Beispiel abziehbar
Als außergewöhnliche Belastungen werden zum Beispiel berücksichtigt
wenn diese Aufwendungen nicht durch Leistungen Dritter, z. B. eine Versicherung, ersetzt werden und soweit sie einen bestimmten Prozentsatz der eigenen Einkünfte – die zumutbare Belastung – übersteigen.
Außerdem wird eine Tarifermäßigung für Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungen/Dienstleistungen/Handwerkerleistungen gewährt.