Finanzamt
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Das Finanzministerium ist mit seinen rund 500 Bediensteten insbesondere für die Aufstellung des Landeshaushalts und die Rechnungslegung über Einnahmen und Ausgaben sowie die Vermögens- und Schuldenverwaltung des Landes zuständig.
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Das Finanzministerium ist mit seinen rund 500 Bediensteten insbesondere für die Aufstellung des Landeshaushalts und die Rechnungslegung über Einnahmen und Ausgaben sowie die Vermögens- und Schuldenverwaltung des Landes zuständig. Über die Bereiche Finanzplanung, Finanzstatistik und Steuerschätzungen besteht eine enge Verzahnung mit der Steuerpolitik. Auch für die Umsetzung und Durchführung bestehender Steuergesetze sowie die Begleitung von Gesetzgebungsvorhaben im Bundesrat ist die oberste Steuerbehörde des Landes zuständig. Das Finanzministerium zeichnet nicht nur für die personelle Ausstattung und Organisation der eigenen Finanzverwaltung verantwortlich, sondern ist auch in Fragen der Beamtenbesoldung, der Pensionen und der Tarifverträge im öffentlichen Dienst neben dem Innenministerium federführend. Ferner obliegt in Nordrhein-Westfalen dem Finanzministerium die Aufsicht über die Sparkassen und die Düsseldorfer Börse.
Die jeweiligen Aufgaben sind fünf Abteilungen zugeordnet, die in Gruppen und die wiederum in Referate als kleinste organisatorische Einheit gegliedert sind:
Download des Organigramms (Stand 01.12.2009) als PDF-Dokument (105 KB)